Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transparent, verständlich und passend zum Angebot von Alltagsheldin Borkum.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Alltagsheldin Borkum, Inhaberin Elisabeth Christine Steffen, und ihren Kundinnen und Kunden über die Erbringung von Unterstützungs- und Betreuungsleistungen.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Urlaubsgäste auf Borkum, Insulaner, Angehörige und sonstige Privatpersonen. Mit der verbindlichen Termin- oder Leistungsvereinbarung werden diese AGB Bestandteil des Vertrages. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Leistungsangebot
Pflegerische Unterstützung
- Unterstützung bei der Körperpflege und beim Waschen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Aufstehen, Zubettgehen und bei der Mobilität
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, soweit dies rechtlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Weitere nichtmedizinische Hilfen im Alltag nach Vereinbarung
Betreuung und Alltagsbegleitung
- Gespräche, Gesellschaft, Spaziergänge und Freizeitgestaltung
- Begleitung zu Arztterminen, Einkäufen und Veranstaltungen
- Gedächtnisanregung und Biografiearbeit ohne therapeutischen Anspruch
- Entlastung von Angehörigen
- Betreuung von Urlaubsgästen während ihres Aufenthalts auf Borkum
Behördenhilfe
- Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und beim Schriftverkehr
- Hilfe beim Sortieren und Verstehen von Behördenpost
- Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Kranken- und Pflegekassen sowie Behörden
Art, Umfang, Ort, Zeitraum und Vergütung der konkreten Leistung werden vor Beginn individuell vereinbart. Behördenhilfe ist eine praktische Ausfüll- und Verständnishilfe und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung.
§ 3 Nicht angebotene Leistungen
Nicht Bestandteil des Leistungsangebotes sind insbesondere Behandlungspflege, Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel, Wundversorgung, medizinische Messungen oder Beratungen sowie Rechts- und Steuerberatung.
Ergibt sich während eines Einsatzes ein medizinischer Notfall, werden – soweit erforderlich – der Rettungsdienst oder andere geeignete Stellen verständigt.
§ 4 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich die Parteien verbindlich über die wesentlichen Punkte der Leistung, insbesondere Inhalt, Termin und Vergütung, geeinigt haben. Die Vereinbarung kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen, bleiben unberührt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Weitere oder abweichende Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet. Soweit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach erbrachter Leistung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das angegebene Konto zu zahlen.
§ 6 Terminvereinbarung und Mitwirkung
Termine werden individuell vereinbart und sind verbindlich. Kundinnen und Kunden stellen alle für den Einsatz erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Angaben zu gesundheitlichen Besonderheiten, Risiken, Zugangswegen, Hilfsmitteln und erreichbaren Kontaktpersonen.
§ 7 Terminabsagen und Ausfallkosten
- Bis 24 Stunden vorher: kostenfreie Absage.
- Weniger als 24 Stunden vorher: 50 % des für den Termin vereinbarten Honorars.
- Keine Absage oder Nichterscheinen: 100 % des für den Termin vereinbarten Honorars.
Ausfallkosten werden nur verlangt, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und kein wichtiger, nachweisbarer Grund vorliegt. Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
Muss Alltagsheldin Borkum einen Termin absagen, entstehen der Kundin oder dem Kunden hierfür keine Kosten. Soweit möglich, wird ein Ersatztermin angeboten.
§ 8 Pflegekasse, Verhinderungspflege und Kostenerstattung
Auf Wunsch werden Rechnungen und geeignete Leistungsnachweise erstellt, die Kundinnen und Kunden bei ihrer Pflegekasse einreichen können. Ob und in welcher Höhe eine Pflegekasse Kosten übernimmt, entscheidet ausschließlich die jeweilige Pflegekasse.
Eine Anerkennung als Anbieterin, eine direkte Abrechnung mit Kostenträgern oder eine Kostenerstattung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.
§ 9 Pflichten der Kundinnen und Kunden
- richtige und vollständige Angaben machen,
- gesundheitliche Besonderheiten und erkennbare Risiken mitteilen,
- notwendige Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel bereitstellen,
- Änderungen von Kontakt- oder Einsatzdaten rechtzeitig mitteilen,
- für einen sicheren und zumutbaren Zugang zum Einsatzort sorgen.
§ 10 Sicherheit, Hausrecht und Abbruch eines Einsatzes
Alltagsheldin Borkum darf einen Einsatz ablehnen, unterbrechen oder beenden, wenn eine konkrete Gefährdung besteht, Gewalt oder Bedrohungen auftreten, eine erhebliche Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen vorliegt, unzumutbare hygienische Zustände bestehen oder die verlangte Tätigkeit den vereinbarten oder gesetzlichen Rahmen überschreitet.
Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
Alltagsheldin Borkum haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Für Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände wird keine besondere Verwahrung übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden vertraulich und nur im erforderlichen Umfang zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Informationen über Kundinnen und Kunden sowie deren Angehörige werden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich behandelt. Gesetzliche Offenlegungs- und Meldepflichten bleiben unberührt.
§ 13 Urlaubsgäste und nicht beeinflussbare Ereignisse
Für Urlaubsgäste gelten dieselben Bedingungen wie für Insulaner. Können Leistungen aufgrund von Unwetter, Fährausfällen, behördlichen Anordnungen oder anderen nicht zu vertretenden Umständen nicht oder nur verspätet erbracht werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Schadensersatzansprüche bestehen in solchen Fällen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Alltagsheldin Borkum ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher ihren beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine besondere Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.